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Neue Studie des ifh Göttingen: "Volkswirtschaftliche Implikationen eines modifizierten Steuerbonus für Handwerkerleistungen"

Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen ist zusammen mit dem Bonus für haushaltsnahe Dienstleistungen vornehmlich eingeführt worden, um Schwarzarbeit in diesen Bereichen zu reduzieren. Durch die jüngst geäußerte Kritik des Bundesrechnungshofes, der teilweise hohe Mitnahmeeffekte und Kontrolldefizite seitens der Finanzbehörden beim Handwerkerbonus moniert, wird das Instrument generell in Frage gestellt. Um der Kritik des Rechnungshofes in wesentlichen Punkten Rechnung zu tragen und die Zielgenauigkeit des Instrumentes zu erhöhen, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Vorschläge zur Weiterentwicklung des Handwerkerbonus gemacht. Im Auftrag des ZDH hat das Volkswirtschaftliche Institut für Mittelstand und Handwerk (ifh) an der Universität Göttingen – Forschungsstelle für Handwerkswirtschaft und Recht im Deutschen Handwerksinstitut e.V. – die volkswirtschaftlichen Implikationen der ZDH-Vorschläge im Hinblick auf die Eindämmung der Schwarzarbeit, die Erweiterung der Zielsetzung des Handwerkerbonus um die energetische Gebäudesanierung und die damit verbundenen fiskalischen Wirkungen untersucht.

Die Vorschläge des ZDH sehen zum einen vor, gesetzlich verpflichtende Prüfleistungen gänzlich von den steuerlich begünstigten Handwerksleistungen auszunehmen. Zum anderen soll ein Selbstbehalt von 200 Euro pro Jahr eingeführt werden, um die Finanzämter um die Vielzahl der Fälle zu entlasten, bei denen es lediglich um Klein- und Kleinstbeträge unter 200 Euro geht. Schließlich schlägt der ZDH mit Blick auf die ambitionierten klimapolitischen Ziele im Energiekonzept der Bundesregierung und im Zusammenhang mit der aktuell diskutierten Energiewende vor, die finanzielle Anreizwirkung des Handwerkerbonus zur energetischen Gebäudesanierung zu steigern. Hierzu soll der heutige gesonderte Steuerbonus für Handwerkerleistungen mit dem bisherigen Steuerbonus für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen in Höhe von max. 20.000 Euro zu einem einheitlichen Fördertatbestand zusammengelegt und eine Übertragung des Steuervolumens auf nachfolgende Kalenderjahre ermöglicht werden.

Die Untersuchung macht deutlich, dass der Handwerkerbonus seinem Hauptziel, der Bekämpfung der Schwarzarbeit, gerecht wird und in ganz erheblichem Maße dazu beiträgt, Arbeit aus dem informellen Sektor in die reguläre Wirtschaft zu überführen. In welchem Umfang dies geschieht, entzieht sich aktuell einer genauen Quantifizierung. Bei der Realisierung der ZDH-Vorschläge ergibt sich durch den Steuerbonus immer noch ein zusätzliches Auftragsvolumen von weit über zwei Mrd. Euro, das ansonsten schwarz erbracht worden wäre. Damit sind positive Beschäftigungseffekte von bis zu 30.000 neuen Arbeitsplätzen verbunden.

Ein wesentlicher Kritikpunkt des Bundesrechnungshofes am Handwerkerbonus sind die hohen fiskalischen Kosten dieses Instruments. Die tatsächlichen Kosten des Handwerkerbonus lassen sich aber erst dann sinnvoll bestimmen, wenn die Kosten und Erträge einander gegenübergestellt werden. Dies ist aber vom Rechnungshof nicht einmal in Ansätzen vorgenommen worden.

Die Berechnungen, die das ifh hierzu durchgeführt hat, zeigen, dass die durch den Steuerbonus ausgelösten fiskalischen Effekte in Form höherer Einnahmen bei Steuern und Sozialabgaben die Kosten um rund das Zwei- bis Dreifache übersteigen. Die angenommenen als realistisch anzusehenden Fälle machen deutlich, dass sich der Handwerkerbonus nicht nur vollständig selbst finanziert, sondern darüber hinaus noch in erheblichem Umfang zu Steuermehreinnahmen und zusätzlichen Beitragseinnahmen bei den Sozialversicherungsträgern führt. Lediglich im restriktivsten Szenario ("worst case"), in dem zu über 80 % Mitnahmeeffekte beim Handwerkerbonus unterstellt werden, kommt es zu fiskalischen Verlusten zwischen 200 und 280 Mio. Euro, also auch nur einem Bruchteil der im Subventionsbericht der Bundesregierung angenommenen 3,0 Mrd. Euro.

Wenn man die Ausgestaltung des Steuerbonus für Handwerkerleistungen entsprechend den Vorschlägen des ZDH modifiziert, würden sich die fiskalischen Kosten des Handwerkerbonus gegenüber der jetzigen Regelung um gut 400 Mio. Euro verringern. Hierbei sind die positiven fiskalischen Effekte des Steuerbonus für Handwerkerleistungen noch nicht berücksichtigt. Der Nettofiskaleffekt ist mit 150 % bis 200 % zu veranschlagen, so dass sich der Steuerbonus für Handwerkerleistungen letztlich selbst finanziert.

Angesichts der Bedeutung, die den energie- und klimaschutzpolitischen Zielen zukommt, ist es des Weiteren ratsam, die bisher einseitig im Wesentlichen auf Zinsverbilligung abgestellte KfW-Förderung im Bereich der energetischen Gebäudesanierung gezielt durch steuerliche Anreize zu ergänzen und zu unterstützen. Hierzu ist der Steuerbonus für Handwerkerleistungen hervorragend geeignet, ja geradezu prädestiniert, nicht zuletzt weil er im Vergleich zu KfW-Fördermitteln relativ einfach in Anspruch genommen werden kann. Um den Steuerbonus jedoch zu einem wirksamen steuerlichen Klimaschutzinstrument im Bereich der energetischen Gebäudesanierung weiterzuentwickeln, sollten entsprechend dem ZDH-Vorschlag die bisher getrennt gewährten Steuerboni für allgemeine haushaltsnahe Dienstleistungen und für Handwerkerleistungen zu einem einheitlichen Fördertatbestand mit einem Förderhöchstbetrag von 4.000 Euro (20 % von max. 20.000 Euro Arbeitskosten) zusammengefasst werden. Zum einen bedeutet dies eine erhebliche Steuervereinfachung, insbesondere weil die zum Teil bestehenden Abgrenzungsprobleme zwischen den beiden Instrumenten damit entfallen. Zum anderen wird der steuerliche Anreiz für in der Regel kostenträchtige energetische Gebäudesanierungen durch die Ausweitung der Förderhöchstgrenze auf 20.000 Euro deutlich erhöht.

Bezug der Veröffentlichung

Kilian Bizer und Ullrich Kornhardt: "Volkswirtschaftliche Implikationen eines modifizierten Steuerbonus für Handwerkerleistungen", Göttinger Handwerkswirtschaftliche Arbeitshefte, Heft 66, 30 Seiten, Mecke Druck und Verlag, Duderstadt 2011, 10,- EUR, ISBN 978-3-86944-038-5.

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