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Vorausschauende Planung als wichtiges Element bei Betriebsübergabe und Nachlassplanung
Bei der Übertragung eines Handwerksbetriebes stellt sich nicht nur die Frage nach der Berücksichtigung steuerlicher Besonderheiten. Auch erbrechtliche Fragestellungen wollen ausgiebig erörtert sein. Dabei gilt es, eine Reihe möglicher Probleme im Rahmen der Übergabe zu beachten und ihnen vielmehr bereits im Vorhinein – im Zuge einer ausführlichen Nachlassplanung – zu begegnen.
Ein wichtiges Element zur Vermeidung möglicher Schwierigkeiten beim Übergang des Betriebes auf einen Nachfolger stellt eine vorausschauende Planung dar. Nur bei einer frühzeitigen Nachfolgeplanung können rechtliche, wirtschaftliche und familiäre Belange in ausreichendem Maße bedacht werden. Nur mit der nötigen Zeit ist dann bspw. auch die ausgiebige Suche nach einem Nachfolger möglich, der schrittweise ins Unternehmen eingearbeitet werden kann. Ferner lassen sich im Rahmen einer vorausschauenden Planung viel besser die Vorsorge für etwaige Notfälle sowie entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Unternehmensfortführung verwirklichen.
Im Rahmen einer solchen Notfallplanung ist dann bspw. zu klären, wer im Falle von Krankheit oder Tod des Betriebsinhabers über Berechtigungen (v.a. die Vertretungsberechtigung), Zuständigkeiten und Kompetenzen im Handwerksunternehmen verfügt. Doch nicht nur die betriebliche Notfallplanung, sondern auch die private Notfallvorsorge sollte in diesem Zusammenhang geklärt werden. Hierbei ist v.a. an das Testament, Betreuungsvollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen zu denken.
Hinsichtlich des Testaments ist es v.a. wichtig, die erbrechtliche Situation auf die gesellschaftsvertragliche Situation abzustimmen, da letztere im Zweifelsfall vorgeht. Das bedeutet, dass Regelungen im Gesellschaftsvertrag die Bestimmungen zur Nachfolge in einem Testament obsolet machen können und auf diese Weise eine Nachfolge stattfindet, die so nicht gewünscht war. Außerdem ist es wichtig, die erbrechtlichen und erbschaftsteuerlichen Fallstricke bei der Testamentserstellung zu berücksichtigen, weshalb sich in jedem Fall die Inanspruchnahme notarieller Hilfe anbietet. Solche Fallen können beispielweise bei Pflichtteilsansprüchen, bei Vermächtnissen oder bei der Frage nach Vor- und Nacherbschaft bestehen.
Diese wichtigen Fragen der Betriebsübergabe und der Nachlassplanung waren Thema eines Seminars, das das Ludwig-Fröhler-Institut (LFI) für Handwerkswissenschaften – Forschungsstelle für Handwerkswirtschaft und Recht im Deutschen Handwerksinstitut e.V. – im Auftrag des ZDH bzw. des DHKT vom 04.10. bis 06.10.2011 im Märkischen Gildehaus in Caputh bei Potsdam veranstaltete.
Ansprechpartner:
Andreas Schempp
Tel.: 089-515560-83
E-Mail:
schempp@lfi-muenchen.de


