Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften

Das LFI ist mit betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragen des Handwerks befasst.

Das "Ludwig-Fröhler-Institut für Handwerkswissenschaften" (LFI) wird getragen von der "Ludwig-Fröhler-Gesellschaft zur Förderung der Handwerkswissenschaften e.V." (LFG). Es wurde am 10. September 1953 als "Handwerksrechtsinstitut München e.V." gegründet, und änderte auf Grund eines Mitgliederbeschlusses vom 21. September 1999 seine Bezeichnung zu Ehren des 1995 verstorbenen langjährigen Institutsleiters, Herrn Universitätsprofessor Dr. Ludwig Fröhler, der sich um das Handwerk und das Handwerksrecht besonders verdient gemacht hatte.

Als Kompetenzzentrum für Betriebswirtschaft und Recht im Handwerk sieht das LFI seine wesentlichen Aufgaben im Knowhow-Transfer, der Politikberatung sowie der Etablierung des Handwerks in Forschung und Lehre.

Handwerksbetriebe müssen sich in einem wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeld bewähren. Die Aufgabe des LFI besteht darin, sie zum einen mit dem notwendigen betriebswirtschaftlichen Rüstzeug auszustatten, um im nationalen und internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Zum anderen hilft das LFI ihnen, durch die wissenschaftliche Untersuchung grundsätzlicher Rechtsfragen des Handwerks und durch Rechtsauskünfte an Handwerksorganisationen, den rechtlichen Rahmen zu ihren Gunsten zu nutzen.

Hierzu entwickelt das Institut unter anderem Beratungsinstrumente sowie Arbeitshilfen für Betriebe und organisiert Multiplikatorenschulungen. Die wissenschaftlichen Grundlagen hierfür werden überwiegend durch empirische und rechtsdogmatische Forschungsarbeiten gelegt. Zum  Aufbau und Erhalt der wissenschaftlichen Reputation arbeitet das Institut eng mit den beiden Münchner Eliteuniversitäten zusammen und strebt regelmäßige Publikationen in referierten Zeitschriften sowie die Präsentation der Forschungsergebnisse bei internationalen Tagungen an.

Im betriebswirtschaftlichen Bereich liegen die Schwerpunkte auf den Gebieten

  • Kostenrechnung, Bilanzierung und Controlling,
  • Finanzierung und Marketing,
  • Personalmanagement und Fachkräftesicherung,
  • strategische Unternehmensführung,
  • betriebswirtschaftliche Beraterqualifizierung.

Die Ergebnisse der hierzu durchgeführten For­schungs­arbeiten werden in unmittelbar an­wend­­ba­re In­strumente umgesetzt und über Veröf­fent­li­chungen, Beraterseminare sowie Fachvorträge in das Hand­werk trans­fe­riert. Auf diesem Weg erhalten die Betriebe die Möglichkeit, die neuesten be­­triebs­wirt­schaft­lichen Erkenntnisse und Instru­men­te in einer für sie geeigneten Weise zu nut­zen.

Die Untersuchung rechtlicher Grundsatzfragen im Handwerk bezieht sich auf das

  • Handwerks- und Gewerberecht,
  • Berufsbildungsrecht,
  • Wirtschaftsverfassungs- und -verwal­tungs­recht,
  • Europarecht,
  • Abgabenrecht.

Gutachten zu Gesetzentwürfen, Verwaltungsanordnungen und Erlassen, die sich auf das Handwerk aus­wir­ken können, werden erstellt und handwerkspolitische Anliegen hinsichtlich ihrer rechtlichen Durch­führbarkeit überprüft.

Das LFI behandelt vor allem Rechtsprobleme, wel­che von grund­le­gen­­der bundes­weiter Bedeutung sind. Seine Forschungs­er­ge­b­nis­se gehen auch in Gesetzentwürfe ein; seine Aus­künfte sind oft rich­tung­weisend für die wei­te­re Gesetzesinterpretation. Zugunsten der ein­zel­nen Betriebe wirkt es über die rechtliche Bera­tung der Handwerksorganisationen, die ihrer­seits dem einzelnen Handwerker und seinen Mit­ar­beitern unmittelbar Rechtsaus­kunft erteilen.

Weitere Informationen:

Ludwig-Fröhler-Institut (LFI) für Handwerkswissenschaften
Max-Joseph-Str. 4
80333 München
Telefon: (0 89) 51 55 60-70
Telefax: (0 89) 51 55 60-77
sekretariat(at)lfi-muenchen(dot)de
www.lfi-muenchen.de