Zuwendungsgeber
Die Finanzierung erfolgt aus Zuwendungen
- des Deutschen Handwerkskammertags (DHKT),
- des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags
[Die Administration der Zuwendungen des BMWK erfolgt durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).]
sowie
aus Zuwendungen der Wirtschaftsministerien der Länder in: