04.05.2023

Neue Unterweisungspläne "Friseur/in"

Gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (Bundesinnungsverband) hat das HPI neue Unterweisungspläne für den Beruf "Friseur/in" erarbeitet. Hintergrund ist u. a. das Inkrafttreten von zwei Änderungsverordnungen.

    Die vom HPI vor dem Hintergrund des Inkrafttretens von zwei Änderungsverordnungen erarbeiteten neue Unterweisungspläne für den Beruf "Friseur/in" wurden vom BMWK als Grundlage für die Durchführung und Förderung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) anerkannt.

    Die Unterweisungspläne für die Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) wurden bei den letzten beiden ÜLU-Anpassungen im Friseur-Handwerk (2009 und 2016) nicht überarbeitet. Hier gab es fünf Lehrgänge, die mittlerweile – je nach Bundesland – nicht mehr bzw. kaum durchgeführt wurden. Im Rahmen der Überarbeitung wurden die Inhalte nun auf einen Lehrgang reduziert und aktualisiert. Entsprechend der Änderungsverordnungen wurden hierbei Kompetenzen zur Gestaltung von Augenbrauen neu in die ÜLU aufgenommen.

    Für die Fachstufe (ab 2. Ausbildungsjahr) gab es bisher fünf Lehrgänge. Hier hat die jährliche Auswertung der Inanspruchnahme gezeigt, dass zwei Lehrgänge kaum durchgeführt werden. Dementsprechend wurde die Anzahl der Lehrgänge auf drei reduziert. Außerdem wurden die Inhalte modernisiert sowie an die Änderungsverordnungen angepasst.

    Ansprechpartnerinnen und -partner:
    Henrike Sachse und Peter Schrader
    Tel.: 05 11/7 01 55-43 und 05 11/7 01 55-38
    E-Mail: sachse(at)hpi-hannover(dot)de und schrader(at)hpi-hannover(dot)de

    Heinz-Piest-Institut (HPI) für Handwerkstechnik

    Weitere Informationen auf der Homepage des Instituts:

    zur HPI-Website