Entlastung von Nachhaltigkeitsbürokratie
Unternehmen sind seit jeher mit Nachweispflichten aus vielerlei Rechtsgebieten (unter anderem Steuerrecht, Arbeitsrecht, Datenschutzrecht) belastet und im Interesse der Nachhaltigkeit steigt die Anzahl der Nachweispflichten weiter. Zuletzt erneut durch die Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und des Verpackungsgesetzes, anhand derer die Studie exemplarisch durchgeführt wird.
Im Rahmen des Projekts erfolgt eine klare Differenzierung zwischen Handlung- und Nachweispflichten. Dabei werden auch verschiedene Formen der Nachweisführung betrachtet und nach ihrem Erfüllungsaufwand kategorisiert. Nachweispflichten haben selbst keinen eigenen materiellen Gehalt, vielmehr belegen sie lediglich die Erfüllung der Handlungspflichten. Nichtsdestotrotz tragen gerade auch die Nachweispflichten zur Bürokratiebelastung bei und stellen einen rechtfertigungsbedürftigen Eingriff in die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG dar. Die Nachweispflicht muss damit einen legitimen Zweck verfolgen und die gewählte Nachweisform geeignet, erforderlich sowie insbesondere angemessen sein.
Die Angemessenheit erfordert, dass die Zweck-Mittel-Relation in einem ausgeglichenen Verhältnis steht. Da KMU aufgrund geringerer Skaleneffekte finanziell und zeitlich deutlich stärker belastet werden und ihnen zugleich ein relativ geringer Verursachungsbeitrag (in Bezug auf Risiken in der Lieferkette bzw. die Erzeugung von Verpackungsmüll) zukommt, ist gerade bei diesen eine flexible Nachweisführung angezeigt, die in Form von Eigenerklärungen und sog. branchen-/verbundbezogenen Nachweisen erfolgen kann.
Moritz Schumacher – Flexible(re) Nachweisformen zur Entlastung von Nachhaltigkeitsbürokratie, ESG 2023, S. 66 ff
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Moritz Schumacher
Tel.: 089 - 51 55 60 80
E-Mail: schumacher(at)lfi-muenchen(dot)de
Ludwig-Fröhler-Institut (LFI) für Handwerkswissenschaften
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