Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen
FBH
Am 01. und 02. Dezember 2025 tagte in Berlin der gemeinsame Ausschuss zum Deutsch-Schweizer-Abkommen zur gegenseitigen Feststellung der Gleichwertigkeit von beruflichen Abschlüssen.
Vor dem Hintergrund der sich ähnelnden Berufsbildungssysteme und Berufsbilder der beiden Länder sollen mit Hilfe des Abkommens vergleichbare berufliche Qualifikationen gegenseitig anerkannt und dadurch Fachkräften mit entsprechender Qualifikation die Berufsausübung und Weiterbildung im jeweils anderen Land erleichtert und die grenzüberschreitende Mobilität erhöht werden.
Im Rahmen der Ausschusssitzung kamen Vertreterinnen und Vertreter des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) sowie des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zusammen und erörterten gemeinsam den aktuellen Stand der gegenseitigen Anerkennung und die weiteren Schritte.
Die Arbeit des FBH besteht darin, für das BMBFSFJ bzw. das BMWE die Analyse und Begutachtung der Meisterabschlüsse unter Einbeziehung der Fachverbände vorzubereiten.
Den Status der gegenseitigen Anerkennung der Meisterabschlüsse sowie die zugehörigen Gutachten sind über die Webseite des FBH abrufbar.
Ansprechperson:
Rolf R. Rehbold
Tel.: +49 (0)221/47090308
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Forschungsinstitut für Berufsbildung (FBH)
Weitere Informationen auf der Homepage des Instituts: