29.01.2026

Studie – Gleichwertigkeit von beruflicher & akademischer Bildung

Die LFI-Studie zeigt, welche Regelungen zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung nach derzeitiger Rechtslage bestehen und inwiefern ein Staatsziel Gleichwertigkeit auf Bundes- sowie Landesebene möglich bzw. sinnvoll ist.

Im Rahmen eines Projekts am LFI München untersuchte die wissenschaftliche Mitarbeiterin Juliana Murl die Möglichkeiten eines Staatsziels zur Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung. Zunächst wurde die aktuelle Rechtslage analysiert und die bestehenden Regelungen daraufhin geprüft, ob Aussagen zur Gleichwertigkeit der beiden Bildungswege enthalten sind. Anschließend erfolgt ein rechtlicher Vergleich mit den Regelungen in Österreich und der Schweiz, bevor eine mögliche Verankerung dieses Staatsziels im Grundgesetz oder in den Landesverfassungen diskutiert wird. Hinsichtlich der rechtlichen Folgen eines solchen Staatsziels zeigen sich jedoch vor allem die Einzelregelungen als maßgeblich. Das Staatsziel selbst würde vielmehr Erwartungen wecken, die es selbst letztlich nicht erfüllen könnte. Dessen ungeachtet wäre bei entsprechendem politischem Willen eine Staatszielbestimmung “Gleichwertigkeit” möglich.

Die Publikation ist hier abrufbar.

Ansprechperson:
Juliana Murl
Tel.: +49 (0)89 51 55 60 - 80
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Ludwig-Fröhler-Institut (LFI) für Handwerkswissenschaften

Weitere Informationen auf der Homepage des Instituts:

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