21.03.2024

Recht auf Reparatur

In dem vom LFI in Auftrag gegebenen Gutachten untersucht Prof. Dr. Stefan Arnold die vertragliche Umsetzung eines Rechts auf Reparatur und beleuchtet dabei die Herausforderungen für das Handwerk.

    Die EU will Reparaturen fördern und ein "Recht auf Reparatur" etablieren, um das Recht nachhaltiger zu gestalten. Das Gutachten deckt reparaturfeindliche und nachhaltigkeits­schädliche Anreize des geltenden Rechts auf. Die geplanten Neuerungen werden kritisch analysiert und ihre Folgen für das Handwerk beschrieben. Das Gutachten zeigt, dass ambitionier­tere Maßnahmen unverzichtbar sind, um Reparaturen effektiv zu fördern. Es wird unter anderem für eine grundlegende Reform der Warenkauf-Richtlinie, eine erhebliche Erweiterung der Reparatur­pflicht und deutliche Verbesserungen beim Zugang zu Ersatzteilen plädiert. Zugleich erläutert Prof. Dr. Arnold das Potenzial von Maßnahmen außerhalb des Vertragsrechts und beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Nachhaltigkeit, Recht und Politik.

    Das Gutachten wurde in der Schriftenreihe des LFI "Wirtschaft und Recht für Mittelstand und Handwerk" beim Nomos Verlag veröffentlicht und ist auch als kostenloses eBook in der Nomos eLibrary erhältlich.

    Ansprechpartner:
    Larissa Nicolaus
    Tel.: 089/51 55 60 - 85
    E-Mail: nicolaus(at)lfi-muenchen(dot)de

    Ludwig-Fröhler-Institut (LFI) für Handwerkswissenschaften

    Weitere Informationen auf der Homepage des Instituts:

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