Enthaltungen bei der Vorstandswahl der Handwerkskammern
Im Rahmen eines Projekts am LFI untersuchte die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Juliana Murl den Regelungsrahmen in Bezug auf die Vorstandswahl der Handwerkskammern. Hierbei wurde zunächst die Vorschrift des § 108 HwO – auch anhand eines Vergleichs zu anderen Abstimmungsvorgaben – auf eine Aussage zum Umgang mit Enthaltungen bei den Handwerkskammern hin untersucht. Sodann wurde die Möglichkeit einer abweichenden Satzungsregelung durch die jeweilige Kammer geprüft. Hierbei wird die Autonomie der Kammern, aber auch die Vorgaben des Demokratieprinzips für die funktionale Selbstverwaltung relevant.
Die Publikation ist veröffentlicht im aktuellen GewArch 2025, S. 458 ff.
Ansprechperson:
Juliana Murl
Tel.: +49 (0)89/51 55 60 - 80
E-Mail senden
Ludwig-Fröhler-Institut (LFI) für Handwerkswissenschaften
Weitere Informationen auf der Homepage des Instituts: