Handwerksrechtliche Einordnung von Reparaturtätigkeiten
Im Rahmen eines Projekts am LFI untersuchte die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Larissa Nicolaus verschiedene Reparaturleistungen und ordnete diese in das Regime der Gewerbeordnung (GewO) und der Handwerksordnung (HwO) ein. Dies geschieht zunächst auf abstrakte Weise und sodann anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis. Dabei wird zwar deutlich, dass eine genaue Betrachtung der jeweiligen Tätigkeiten für die rechtliche Einordnung erforderlich ist. Anhand der bestehenden Regelungen lassen sich Reparaturtätigkeiten im Rahmen der HwO jedoch sachgemäß zuordnen.
Die Publikation ist veröffentlicht im aktuellen GewArch 2024, S. 485 ff.
Ansprechperson:
Larissa Nicolaus
Tel.: 089/51 55 60 - 85
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Ludwig-Fröhler-Institut (LFI) für Handwerkswissenschaften
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