19.12.2024

Handwerksrechtliche Einordnung von Reparaturtätigkeiten

Reparaturleistungen werden immer wichtiger. Larissa Nicolaus (LFI) untersucht in einer Publikation die Regelungsrahmen von Handwerksordnung und Gewerbeordnung im Hinblick auf die Zuordnung von Reparaturtätigkeiten.

    Im Rahmen eines Projekts am LFI untersuchte die Wissenschaftliche Mitarbeiterin Larissa Nicolaus verschiedene Reparaturleistungen und ordnete diese in das Regime der Gewerbe­ordnung (GewO) und der Handwerksordnung (HwO) ein. Dies geschieht zunächst auf abstrakte Weise und sodann anhand von konkreten Beispielen aus der Praxis. Dabei wird zwar deutlich, dass eine genaue Betrachtung der jeweiligen Tätigkeiten für die rechtliche Einordnung erforder­lich ist. Anhand der bestehenden Regelungen lassen sich Reparaturtätigkeiten im Rahmen der HwO jedoch sachgemäß zuordnen.

    Die Publikation ist veröffentlicht im aktuellen GewArch 2024, S. 485 ff.

    Ansprechperson:
    Larissa Nicolaus
    Tel.: 089/51 55 60 - 85
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    Ludwig-Fröhler-Institut (LFI) für Handwerkswissenschaften

    Weitere Informationen auf der Homepage des Instituts:

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