25.09.2025

Neue MPVO und Zeugniserläuterungen im Zahntechniker-Handwerk

Die neue Meisterprüfungsverordnung für die Teile I und II im Zahntechniker-Handwerk ist zum 01. August 2025 in Kraft getreten. Zeitgleich wurden die EUROPASS-Zeugniserläuterungen veröffentlicht.

Am 01. August 2025 trat die neue Meisterprüfungsverordnung für die Teile I und II der Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk in Kraft. Sie spiegelt insbesondere den technischen Fortschritt sowie die Anforderungen einer zunehmend vernetzten Arbeitswelt wider. Dies zeigt sich vor allem im Einsatz digitaler Konstruktions- und Fertigungstechniken, wie intra- und extraoralen Scans zur Aufmaßerstellung, sowie in der Service- und Beratungsorientierung im zweiten Prüfungsteil. Darüber hinaus bildet das neue Meisterprüfungsprojekt einen Kundenauftrag ab, der wiederum aus mehreren Einzelaufträgen besteht – eine realistische Darstellung der täglichen Arbeit in einem Zahntechnik-Labor.

Das FBH Köln hat die Sozialpartner im gesamten Neuordnungsprozess unterstützend und beratend begleitet und außerdem die dazugehörigen EUROPASS-Zeugniserläuterungen erarbeitet und abgestimmt.

Diese sind auf Deutsch, Englisch und Französisch verfügbar und beschreiben in Kürze die wesentlichen fachlichen Tätigkeiten und Kompetenzen der Meisterinnen und Meister im Zahntechniker-Handwerk. Sie ergänzen die Angaben im Originalzeugnis und ermöglichen die Einordnung und Vergleichbarkeit des Abschlusses im Ausland.

Die neue Meisterprüfungsverordnung im Zahntechniker-Handwerk ist hier abrufbar. Die EUROPASS-Zeugniserläuterungen in Deutsch, Englisch und Französisch finden Sie hier

Ansprechperson:
Anja Schlöglmann
Tel.: +49 (0)221/47090309
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Forschungsinstitut für Berufsbildung (FBH)

Weitere Informationen auf der Homepage des Instituts:

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