15.10.2026

Handwerk als Resilienzakteur in der Flutkatastrophe im Ahrtal

Eine neue Studie des ifh Göttingen zeigt, dass das Handwerk zum zentralen Krisenhelfer wurde. Die Studie analysiert Erfahrungen und leitet acht Empfehlungen für eine bessere Einbindung in den Katastrophenschutz ab.

Die Flutkatastrophe vom Juli 2021 traf im Landkreis Ahrweiler auf eine kommunale Verwaltung, die durch das Ereignis selbst weitgehend handlungsunfähig wurde. Das Handwerk wurde in dieser Lage – neben Einsatzorganisationen, Zivilgesellschaft und staatlicher Hilfe – zu einem zentralen Träger der Krisenbewältigung, zunächst ohne Auftrag, ohne Vergütung und ohne Verankerung in den Strukturen des Bevölkerungsschutzes. Diese Studie rekonstruiert auf der Grundlage zweier Gruppengespräche mit Schlüsselakteuren, welche Leistungen das Handwerk erbrachte, wie sich die Hilfe organisierte, wo sie an Grenzen stieß und was daraus für die Krisenvorsorge folgt. Es gibt dabei drei Kernbefunde:

  • Das Handwerk erbrachte weit mehr als technische Gewerkeleistungen. Selbst massiv betroffene Betriebe leisteten technische Nothilfe, sicherten die Wärmeversorgung vor dem Winter und trugen den mehrjährigen Wiederaufbau; hinzu kamen Materiallogistik, Helfer- und Auftragsvermittlung sowie Vertrauens-, Beratungs- und Schutzfunktionen.
  • Die Koordination der Hilfe erfolgte weitgehend informell, aber über benennbare Mechanismen. Obermeister-Netzwerke, überregionale Kollegenhilfe, die wöchentliche “Dienstagsrunde” sowie die Treuhänder- und Logistikfunktion der Kammer ergänzten die überlasteten staatlichen Strukturen – getragen von Vertrauen, Gegenseitigkeit und persönlichen Netzwerken, jedoch institutionell ungesichert.
  • Eine systematische Einbindung des Handwerks in die Krisenstrukturen fehlt. Nothilfe ohne Finanzierungsgrundlage, Haftungsunsicherheit, blockierte Versorger-Schnittstellen und ein fehlender gemeinsamer Übungsbetrieb begrenzten die Wirkung; im Kontrastfall Trier band eine handlungsfähige Verwaltung das Handwerk unmittelbar ein.

Daraus ergeben sich acht Handlungsempfehlungen unter dem Leitprinzip der “vorbereiteten Informalität” mit dem Ziel, Selbstorganisation zu stärken und abzusichern statt sie zu verregeln:

E1 – Etablierung von Verbindungsstellen Handwerk in Krisen- und Verwaltungsstäben
E2 – Etablierung von Koordinationsrunden als vorbereitetes, regional aktivierbares Modul
E3 – Aufbau gewerkescharfer Nothilfe-Kataloge mit Vergütungsregeln
E4 – Prüfung regionaler Notfallfonds und Treuhandmodelle der Kammern
E5 – Aufstellung einer Material- und Verbandskaskade mit Koordinationskapazität
E6 – Erhalt verstetigter, im Krisenfall sofort aktivierbarer Vermittlungsplattform
E7 – Einbeziehung des Handwerks in Übungen und Lagebildern des Katastrophenschutzes
E8 – Prüfung der rechtlichen und ökonomischen Absicherung der Nothilfe

Einen Teil der Empfehlungen können Handwerksorganisationen eigenständig umsetzen; die übrigen erfordern das Zusammenwirken von Staat, Katastrophenschutz und Versicherungswirtschaft.

Die Studie kann hier heruntergeladen werden. 

Ansprechperson:
Dr. Lukas Meub
Tel.: +49 (0)551 39-34884
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Volkswirtschaftliches Institut für Mittelstand und Handwerk (ifh)

Weitere Informationen auf der Homepage des Instituts:

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